Kennen Sie das auch? Der Tierarztbesuch ist keine leichte Aufgabe, weder für Sie noch für Ihren Hund oder Ihre Katze. Kein Wunder: Die ungewohnte Umgebung mit den vielen Gerüchen und die anderen Tiere können schon im Wartezimmer den Stresspegel bei den Vierbeinern steigen lassen. Spätestens bei der Untersuchung ist dann das Tier starr vor Angst oder versucht sich sogar zu wehren – mit Krallen und Zähnen. Und das ist nicht harmlos: Bisse von Katzen und Hunden sind gefährlich und keine Bagatelle. Wussten Sie, dass nicht nur das tierärztliche Personal, sondern auch Besitzerinnen und Besitzer von ihren verängstigten Tieren in Panik angegriffen werden?
Wir möchten, dass Ihr Haustier schnell gesund wird und Sie sowie das Praxispersonal gesund bleiben. Daher haben wir einige Tipps für Sie zusammengestellt – so wird der Tierarztbesuch für alle Beteiligten angenehmer.
Mit dem Haustier in der Praxis
Es gibt einige Dinge, die Sie selbst umsetzen können und die dabei helfen, dass der Besuch entspannter abläuft.
• Hunde und Katzen sind wahre Meister darin, die Stimmungen ihres Besitzers oder ihrer Besitzerin zu erahnen und zu übernehmen. Deshalb sind Ihre Ruhe und Gelassenheit gefragt! Je ruhiger Sie selbst bleiben, desto besser ist dies für Ihr Tier.
• Vereinbaren Sie einen Termin – somit verkürzen Sie den Aufenthalt in der Praxis durch kurze Wartezeit.
• Halten Sie Abstand zu anderen Tieren im Wartezimmer. Nicht nur Hund und Katze verstehen sich häufig nicht, auch Artgenossen können das eigene Tier zusätzlich stressen.
• Wurde Ihr Haustier schon einmal tierärztlich untersucht? Wie hat es sich dabei verhalten? Ist es auffällig geworden etwa durch Drohverhalten, Schnappen, Beißen oder Kratzen? Wenn ja, teilen Sie dies unbedingt mit. So kann besser eingeschätzt werden, wie das Tier behandelt werden sollte.
• Bekannte Gerüche wirken auf die meisten Tiere beruhigend. Hat Ihr Vierbeiner beispielsweise eine Lieblingsdecke? Nehmen Sie diese mit in die Praxis, der vertraute Geruch kann entspannend wirken.
Weitere Infos und Tipps finden Sie auch hier BGW.